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Die Produkthaftpflichtversicherung
ist ein zusätzlicher Baustein innerhalb der Betriebshaftpflichtversicherung. Sie
ist mit besonderen Versicherungssummen und Selbstbeteiligungen belegt. Insbesondere für Hersteller (bzw. Quasiherstellern) von Roh- oder Zwischenprodukten ist die Produkthaftpflicht erforderlich.
Versichert
sind Schadenersatzansprüche Dritter (auf reine Vermögensschäden) aus: Weiterbearbeitung und Verarbeitung, Ausbau des mangelhaften und Einbau des mangelfreien Produktes, dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften,
Verbindung oder Vermischung mit anderen Produkten, Herstellung mangelhafter Produkte durch gelieferte mangelhafte Maschinen.
Wichtig: Versichert sind nur die Produkt-Eigenschaften, die Sie bei Vertragsabschluss angeben. Keine Produkt gleicht dem anderen. Deshalb ist eine intensive persönliche Beratung zur Produkthaftpflicht für Sie unerlässlich. Ebenso, weil sich jedes Produkt oder Verfahren über die Zeit wandelt und deshalb der Schutz fortwährend angepasst werden muss.
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